Energie Glossar

bezeichnet die Maßeinheit für die Stromstärke des elektrischen Stroms (Abkürzung = A).

ist der Punkt, an dem das Netz des lokalen Netzbetreibers endet und die Energie an den Stromkunden übergeht.

bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kVarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es soll den Ausbau von Anlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Netzbetreiber sind verpflichtet, entsprechende Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom vorrangig aus diesen Anlagen abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten.

sind Bioenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie.

Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie etc., staatlich gefördert. Anlagenbetreiber erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom.

ist die Abkürzung für die European Energy Exchange – der Strombörse Deutschlands mit Sitz in Leipzig.

bezeichnet eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

wird in Heiz- oder Heizkraftwerken zentral erzeugt und über Rohrleitungen zu den Verbrauchern transportiert.

dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Der Hochtarif bezeichnet das Zählwerk eines Doppeltarifzählers, der den Stromverbrauch am Tage misst.

ist das Maß für die elektrische Arbeit.

ist das Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiter verrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Um ihre Kraftwerke optimal einsetzen zu können, analysieren die Stromversorger sehr genau, wann ihre Kunden wie viel Strom verbrauchen (siehe auch Lastkurve, Grundlast, Mittellast, Spitzenlast).

zeigt den Verlauf des Stromverbrauchs über die 24 Stunden eines Tages. Dabei gibt es eine Grundlast, eine Mittellast und eine Spitzenlast.

ist erforderlich im Zusammenhang mit Energie-Sonderverträgen, bei denen statt eines festen oder nach Anschlusswerten berechneten Bereitstellungspreises die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet wird. Hierfür werden statt der sonst üblichen Drehstrom- oder Wechselstromzähler bzw. Gaszähler speziell dafür vorgesehene Leistungszähler installiert. Bei Strom wird die Leistung alle 15 Minuten, bei Gas alle 60 Minuten gemessen.

Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet. Um diesen Leistungspreis exakt zu ermitteln, ist grundsätzlich ein Messgerät nötig, welches die beanspruchte Leistung misst (siehe Leistungszähler).

ist ein Zähler zur Leistungsmessung, welche zur Abrechnung einiger Tarifarten erforderlich ist. Der Leistungszähler misst neben dem Energieverbrauch auch die benötigte Leistung in Leistungswerten (Lw). Der ermittelte Leistungswert geht als Leistungspreis in die Jahresverbrauchsabrechnung ein.

Durch ein neues Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland und durch europäische Richtlinien gibt es keinen Gebietsschutz mehr. Jeder Kunde kann seinen Versorger frei wählen. Durch die Liberalisierung sind die Strompreise insbesondere für die Industrie stark gesunken.

Da in den Nächten weniger Strom verbraucht wird, muss die Kraftwerksleistung gedrosselt werden. Um dies zu vermeiden, bieten Stromversorgungsunternehmen in der Nacht billige Tarife an, um den Verbrauch über 24 Stunden hinweg möglichst gleichmäßig zu halten.

sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Bei der Niederspannung handelt es sich um die 380/220-Volt-Ebene, auf der die Haushalte ihren Strom beziehen.

dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Ein Netzbetreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes verantwortlich. Vor der Liberalisierung war eine Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromversorger nicht möglich, da der Netzbetreiber auch die Stromversorgung übernahm. Nach der Liberalisierung gibt es immer noch die Netzbetreiber, die aber nicht gleichzeitig auch die Stromlieferanten sein müssen. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung geregelt.

bezeichnet das Zählwerk eines Doppeltarifzählers, der den nächtlichen Stromverbrauch misst.

Durch die Ökosteuer wird Energie (seit 1. April 1999) künstlich verteuert, um die Verbraucher zum sparsamen Verbrauch zu animieren und dadurch auch die Umwelt zu schützen. Sie setzt sich aus der Stromsteuer und einer weiterentwickelten Mineralölsteuer zusammen.

ist ein Sammelbegriff für alle Verfahren, die Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umwandeln wie beispielsweise Solarzellen.

informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Lastverlauf eines nicht-leistungsgemessenen Verbrauchers (SLP) wird über den Tag durch ein (synthetisches) Lastprofil dargestellt, damit dem Energieversorger eine Absatz- bzw. eine Verbrauchsprognose möglich wird.

ist die Messeinrichtung zur Ermittlung des Verbrauchs an elektrischer Energie. Ermittelt wird der Energieverbrauch in der Einheit Kilowattstunde (kWh). Abhängig von der angewandten Tarifart für die Abrechnung unterscheidet man Eintarif- und Doppeltarifzähler. Im Privatkundenbereich findet der Eintarifzähler (ET) in den meisten Fällen Anwendung. Der Zähler besitzt 1 Rollenzählwerk, an welchem der Verbrauch abgelesen wird. In Sonderfällen ist die Ermittlung eines zweiten Messwertes mit einem Doppeltarifzähler erforderlich, z. B. bei der Verwendung von Nachtspeicherheizgeräten (10h-Heizungen) und der Schwachlastregelung (Mondscheintarif). Diese Zähler besitzen im Vergleich zum Eintarifzähler 2 Rollenzählwerke. Man unterscheidet dann den sog. Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Da für den Hoch- und Niedertarif unterschiedliche Preise je Kilowattstunde verrechnet werden, ist die getrennte Messung bei diesen Tarifmodellen erforderlich, um die Anteile des Stromverbrauchs während der Hoch- und Niedertarifzeit einzeln erfassen zu können.

ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

1 TW entspricht 1 Bio. Watt.

1 TWh entspricht 1 Mrd. kWh bzw. 1 Bio. Wh.

Auf einem Terminmarkt werden an einer Börse oder im OTC-Handel Verträge über zukünftig zu erfüllende Geschäfte abgeschlossen. Börsliche Termingeschäfte (Futures) dienen hauptsächlich der Preisabsicherung, Termingeschäfte im OTC (Forwards) dagegen häufig der physischen Erfüllung.

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig; diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.